Mitarbeitermotivation

Was Sie bei Incentive Marketing und Geschenken steuerlich beachten müssen

Incentive Marketing ist ein Multifunktions-Tool in der Unternehmensführung. Ob Kunden- oder Mitarbeiterbindung, Motivations-, Produktivitäts- oder Umsatzsteigerung, Branding oder Employer Branding, Neukundengewinnung oder Kundenrückgewinnung –  die Unternehmenskultur des Schenkens durchzieht und beeinflusst viele Bereiche.

 

Inzwischen gibt es eine breite Palette von Möglichkeiten und Strategien, um mit Geschenken und Vergünstigungen Unternehmensziele zu fördern. Vollkommen unbeschwert geht das freilich nicht vonstatten: Das Finanzamt wacht über solche Transfers mit kritischem Blick. Wir geben eine Übersicht über zeitgemäße Formen und Ansätze des Incentive Marketings und seine steuerlichen Konsequenzen.

Was ist Incentive Marketing?

Incentive Marketing kann viele Formen annehmen. Grundsätzlich muss man zwischen Geschenken an Betriebsangehörige und Mitarbeiter und solchen an Kunden und Geschäftspartner unterscheiden, denn das tut das Finanzamt auch. Ganz unabhängig vom Empfänger können Incentives zum Beispiel als

  • Eintrittskarten für Events (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.),
  • Reisen,
  • Elektronikartikel (Tablets, Spielekonsolen etc.),
  • Luxusartikel (Uhren, Schmuck, Parfum etc.),
  • Employee Benefits (Firmensauna, Kinderbetreuung, Diensthandy, Massagen, flexible Arbeitszeiten, Sportgutscheine,…),
  • Geldzuwendungen,
  • Rabatte und Sonderkonditionen,
  • Bewirtung,
  • oder auch Teamausflüge

 

gestaltet werden. Die Liste zeigt bereits: Bei der Gestaltung von Incentives darf man kreativ sein –  immerhin will man sich von anderen abheben. Ein wichtiger Gesichtspunkt dabei ist: Die Zuwendung sollte sowohl zum Geber wie zum Empfänger passen und ein klares Ziel verfolgen, das den Unternehmensinteressen dient.

Wozu dienen Incentives?

Incentives haben Belohnungscharakter und drücken Wertschätzung aus. Wie wichtig der Ausdruck von Wertschätzung gegenüber Mitarbeitern ist, haben aktuelle Studien belegt: Vielen Mitarbeitern sind das positive Feedback und das Lob für überzeugende Leistungen sogar wichtiger als Geldprämien. Zur Mitarbeiterbindung und -motivation sind Incentives also ein großartiger Ansatz. Gegenüber Kunden und Geschäftspartnern ist das vorrangige Ziel des Incentive Marketings, eine positive Wahrnehmung des Unternehmens aufzubauen und Geschäftsbeziehungen zu vertiefen. Selbstverständlich dienen diese Maßnahmen der Sicherung und dem Ausbau von Produktivität, Umsatz und Wachstum. Incentive Marketing ist strategisch. Hinter jeder Zuwendung durch das Unternehmen steht ein klar definiertes Ziel, das dem Unternehmensganzen dient. Es lohnt sich daher, die Ressourcen für das Incentive Marketing vorrangig auf die Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden zu konzentrieren, die für das Unternehmen die vielversprechendsten Aktivposten darstellen.

Welche steuerlichen Konsequenzen hat Incentive Marketing?

Was Kunden und Angestellten vom Unternehmen erhalten, hat beim Finanzamt viele Namen: besondere Vorteile, Zuwendungen, geldwerte Leistungen, Sachzuwendungen –  dahinter steckt jedoch immer die gleiche Idee. Bei der Vergabe eines Incentives gibt es eine Ausgaben- und eine Einnahmenseite. Der Empfänger müsste seine Einnahmen in Form des Incentives eigentlich genau wie seine monetären Einkünfte versteuern, wenn sie mehr als geringfügig sind. Der Geber kann die Kosten für das Incentive als betrieblich verursachten Aufwand mit der Steuerschuld verrechnen. Und das Finanzamt muss darauf achten, dass das Staatssäckel bekommt, was ihm nach geltender Rechtslage zusteht.Ab hier wird es –  wie könnte es anders sein –  kompliziert. Bereits die oben stehende Übersicht über verschiedene Incentive-Formen zeigt, dass steuerrechtlich eine Unzahl von Situationen berücksichtigt werden muss, in denen Geber, Empfänger und Zuwendung sich im unternehmerischen Kontext zusammenfinden. Grundsätzlich spielt es eine Rolle,

  • ob der Empfänger Angestellter oder Kunde/Geschäftspartner ist,
  • in welchem Zusammenhang und zu welchem Zweck die Zuwendung erfolgt ist,
  • wie hoch der Wert der Zuwendung bemessen werden muss,
  • welche Freibeträge für die jeweils zutreffende Art des Transfers gelten.

So sind zum Beispiel Incentive-Aufwendungen in Höhe von bis zu 44 Euro pro Mitarbeiter und Kalendermonat steuerlich nicht zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber räumt noch viele weitere Möglichkeiten ein, Mitarbeiter durch Incentives an das Unternehmen zu binden und zu motivieren. So gibt es zum Beispiel zahlreiche Gelegenheiten, durch Kostenerstattungen, Zuschüsse oder betriebliche Beihilfen Vergünstigungen zu gewähren, ohne dadurch eine Steuerschuld auszulösen. Die Rechtsprechung dazu ist freilich kompliziert und nicht immer einheitlich. Für Unternehmen bedeutet das, dass eine sorgfältige Planung des Incentive Marketings im Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen unverzichtbar ist. Glücklicherweise gibt es auch Ansätze und Strategien, verschiedene Incentive-Bausteine so zu kombinieren, dass der Aufwand gering gehalten werden kann –  zum Beispiel der cadooz BestChoice EinkaufsGutschein oder die cadoozCards.

Steuerfreie Zuwendungen und Incentives strategisch bündeln mit cadooz

Verschiedene Incentive-Bausteine und staatliche Förderungen können ausgezeichnet miteinander kombiniert werden, um Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern steuerfreie Zuwendungen zukommen zu lassen. Für diesen Zweck ist zum Beispiel die cadoozCard gedacht. Die wiederaufladbare Karte gestattet es, Ihren Mitarbeitern verschiedene Förderungen und Freibeträge –  zum Beispiel für Internetnutzung und neue Medien, für Erholungsbeihilfen, Fahrtkostenzuschüsse oder Mitarbeitergeschenke –  zufließen zu lassen, ohne dass dafür Steuerlasten anfallen.

Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, Ihr Incentive Management zu vereinfachen und zu optimieren, bei denen wir Sie beraten und unterstützen können –  nutzen Sie einfach unser Kontaktformular!

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