Mitarbeitermotivation

3.000 € für Mitarbeiter und 5 % für Arbeitgeber

Nutzen Sie die Inflationsausgleichsprämie

Wir legen Rabatt drauf

Mit einer Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 3 Nr. 11 c EstG) möchte die Bundesregierung den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenwirken: Bis zum 31.12.2024 dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie zahlen. Für beide Seiten ist diese Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei. Es können auch mehrere Zahlungen sein, d.h. der Betrag kann gestückelt werden und Sie müssen die 3.000-Euro-Grenze auch nicht ausschöpfen.

Der rechtliche Status sonstiger steuerfreier Sachbezüge in Höhe von bis zu 50 Euro bleibt von der Inflationsausgleichsprämie unberührt.

Ist das nicht eine großartige Möglichkeit, Mitarbeitern für ihr Engagement in schwierigen Zeiten zu danken? Nutzen Sie dafür einfach unsere Incentive Mall. So sparen Sie Buchhaltungsaufwand und profitieren zusätzlich von 5 % Rabatt, die wir Ihnen auf unsere BestChoice Gutscheine bis zum 24.12.2022 gewähren. Ihre Mitarbeiter können dann aus dem außergewöhnlich vielfältigen Angebot unserer zahlreichen Handelspartner wählen. 

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